Freie Förderung; Beantragung
Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Beschreibung
Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.
Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.
Hinweise für Furth (VGem): Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Online-Dienst
Freie Förderung SGB II beantragen: Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit
Beschreibung
Online erledigen
- Freie Förderung SGB II beantragen: Upload-Service der Bundesagentur für ArbeitÜber den Upload-Service können Sie die benötigten Dokumente hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9700728189106Weiterführende Informationen im BayernPortal
Jobcenter Landkreis Landshut
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lehbühlstr. 28
84034 Landshut
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4713279340116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 40472-298
Fax: +49 871 40472-210
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn
- Sie hierfür einen Antrag stellen.
- Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind.
- die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise zu fördern.
- die Freie Förderung SGB II die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit nicht umgeht oder aufstockt.
-
für die Förderung kein anderer Sozialleistungsträger, zum Beispiel Ihre Kommune oder Kranken- oder Rentenversicherung, zuständig ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei
- kommunalen Eingliederungsleistungen, zum Beispiel Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung
- Sprachförderungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Leistungen der Kranken- oder Rentenversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
- Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin.
- Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können.
- Ist eine Leistung aus der Freien Förderung SGB II möglich, bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht und welche Onlinemöglichkeiten für die Antragstellung hierfür zur Verfügung stehen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.
Bearbeitungsdauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums
- Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26.08.2024
Hinweise für Furth (VGem): Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Fachlich freigegeben durch Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) am 26.08.2024
Stichwörter
Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Bürgergeld, Eingliederung, Förderung, Freie Förderung, Hartz IV, Langzeitarbeitslosigkeit, SGB II