• Weiden i.d.OPf. (Bayern)
Ausweispflicht Befreiung / Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen / Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können / Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen

Personalausweis; Beantragung der Befreiung von der Ausweispflicht

Deutsche können in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Ausweispflicht bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Bei Beantragung einer Befreiung erhalten Sie von der Personalausweisbehörde ein behördliches Schreiben. Dieses verlängert nicht die Gültigkeit des alten Ausweisdokuments.

Bitte beachten Sie, dass für Identifizierungsvorgänge mit dem Online-Ausweis (eID des Personalausweises) oder beispielsweise mit PostIdent ein gültiger Personalausweis benötigt wird. Das gilt auch für Auslandsreisen.

Ein neuer Personalausweis kann jederzeit beantragt werden.

Zuständigkeit

Für die Befreiung von der Ausweispflicht ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.

Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.

Online-Dienst

Ausweispflichtbefreiung beantragen

ID: L100042_202676.-172188

Beschreibung

In besonderen Fällen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Hier finden Sie den entsprechenden Online-Antrag.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Stadt Weiden i.d.OPf. - Einwohnermelde- und Passwesen

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden i.d.OPf.

Postanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden i.d.OPf.

Kontakt

E-Mail: einwohnerwesen@weiden.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/100523935682Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 961 81-0

Fax: +49 961 81-1019

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Bei Antragstellung als Betreuer, Bevollmächtigter oder Sorgeberechtigter Vorlage entsprechender Nachweise
  • Ggf. Nachweise zum Befreiungsgrund
  • Bisherige amtliche Ausweisdokumente der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.

Voraussetzungen

  • Die betroffene Person besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz.
  • Es wird ein förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch den Betroffenen selbst (ab dem 16. Lebensjahr), dessen Sorgeberechtigten, Bevollmächtigten oder auf Antrag des Betreuers gestellt.
  • Für die Person ist ein Betreuer bestellt oder die Person ist handlungs- bzw. einwilligungsunfähig und wird von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten.
  • Die Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.
  • Die Person kann sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Für nähere Informationen und eine Auskunft zur Bearbeitungsdauer setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Verbindung.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Bei gültigen deutschen Personaldokumenten ist eine Befreiung von der Ausweispflicht nicht erforderlich.

Das behördliche Schreiben zur Befreiung von der Ausweispflicht verlängert die Gültigkeit des alten Ausweisdokuments nicht.

Hat Ihre Behörde Sie von der Ausweispflicht befreit und möchten Sie nun aber Identifizierungsvorgänge mit dem Online-Ausweis (eID des Personalausweises) oder beispielsweise mit PostIdent wahrnehmen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Sie können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17.03.2025

Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.

Fachlich freigegeben durch Stadt Weiden i.d.OPf. am 15.10.2024

Stichwörter

amtlicher Lichtbildausweis, Gebührenbefreiung, Gebührenreduzierung

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English