Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Beschreibung
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienst
Steuerliche Identifikationsnummer (erneute Mitteilung); Beantragung
Beschreibung
Online erledigen
- Steuerliche Identifikationsnummer (erneute Mitteilung); BeantragungWenn Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (= IdNr) nicht mehr auffinden, haben Sie die Möglichkeit, diese bei Ihrer aktuellen Erst-/Hauptwohnsitz-Meldebehörde erneut anzufordern. Die Bearbeitungszeit ist hier schneller als beim Bundeszentralamt für Steuern.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 04.03.2024
Stichwörter
Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung