Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis; Beantragung

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

    Beschreibung

    Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag

    • das Vorliegen einer Behinderung und
    • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

    wenn Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

    Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

    Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

    Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.

    Online-Dienste

    Behinderung - Antrag auf Feststellung einer Behinderung

    ID: L100042_74

    Beschreibung

    Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.

    Online erledigen

    • Behinderung - Antrag auf Feststellung einer Behinderung

      Menschen mit Behinderung können einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Zuerkennung von Merkzeichen und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises auch bequem von zu Hause aus über das Internet stellen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Kontaktformular zum Grad der Behinderung / Schwerbehindertenausweis

    ID: L100042_41804

    Beschreibung

    Sie können das Zentrum Bayern für Familie und Soziales online kontaktieren.

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    Ansprechpartner

    Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Dienstort Bayerstraße (ZBFS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayerstr. 32

    80335 München

    Postanschrift

    80323 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/zbfs/zbfs/kontaktformular_zbfs/indexSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81109610323Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 18966-0

    Fax: +49 89 18966-1499

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024

    Stichwörter

    Antrag auf Ausstellung eines Ausweises, Ausstellung Schwerbehindertenausweis, Ausweis für Schwerbehinderte, Behindertenantrag, Behindertenausweis, Feststellung des Behinderungsgrades, Feststellungsantrag Schwerbehinderung, schwerbehindert, Schwerbehindertenantrag, Schwerbehindertenausweis ausstellen, Schwerbehindertenausweis beantragen

    Sprachversion

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