Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Beschreibung
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienst
Reisegewerbe (Erlaubnis); Beantragung
Beschreibung
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- Reisegewerbe (Erlaubnis); BeantragungWenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben, ankaufen oder Leistungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller und Schaustellerin ausüben.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Grottenau 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@augsburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0554030276414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-9231
Fax: +49 821 324-9233
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
- Handelsregisternummer
für juristische Personen
- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Kosten
- Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 23.02.2024
Stichwörter
Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren