• Nürnberg (Bayern)
Reisegewerbe Erlaubnis / Reisegewerbe Bewilligung / Reisegewerbe Bescheinigung / Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten / Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten / Reisegewerbe Verlängerung

Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

Beschreibung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

Online-Dienst

Reisegewerbekarte online beantragen

ID: L100042_135600.-134960

Beschreibung

Sie können die Reisegewerbekarte online oder persönlich beantragen. Für die Antragstellung vor Ort ist eine Terminvereinbarung nötig.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Stadt Nürnberg

Adresse

Hausanschrift

Rathausplatz 2

90403 Nürnberg

Postanschrift

Fünferplatz 2

90403 Nürnberg

Kontakt

E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 911 231-0

Fax: +49 911 231-4144

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führungszeugnis für Behörden

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Gewerbezentralregisterauszug

    (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

    für Ausländer

  • Handelsregisternummer

    für juristische Personen

  • Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.

Fristen

Sie müssen die Erlaubnis vor Beginn der Tätigkeit beantragen.

Bearbeitungsdauer

Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

Kosten

  • Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 28.03.2025

Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 03.07.2024

Stichwörter

Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English