Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Beschreibung
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung
Die Antragstellung zur Ausstellung bzw. Änderung der Reisegewerbekarte ist online möglich. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, zum Beispiel von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Die Ausübung des Reisegewerbes ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Online-Dienst
Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erlaubnis für ein ReisegewerbeSie können die Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: oa@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1485
Fax: +49 911 974-1456
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
- Handelsregisternummer
für juristische Personen
- Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen bei einer Neuerteilung:
- Gültiges Ausweisdokument der meldenden Person
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- ein Führungszeugnis
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis, sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Bürgeramt der Stadt Fürth (Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 1. OG, Zimmer 1.21, Amtsstelle Mitte Rathaus, Königstraße 86 (Terminvereinbarung erforderlich) oder Amtsstelle Nord (Stadelner Hauptsstraße 96 1. OG), online oder unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Dazu benötigen Sie:
- Den neuen elektronischen Personalausweis / Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Das entsprechende Kartenlesegerät
- Kreditkarte / „Giropay“
Bitte beachten Sie bei der Onlinebeantragung, dass unbedingt die Stadt Fürth als Empfänger angegeben werden muss! Andernfalls kann das Führungszeugnis nicht verwendet werden.
Bitte geben sie grundsätzlich folgende Informationen an:
Verwendungszweck: Erteilung einer Reisegewerbekarte
Adressat: Stadt Fürth
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
90744 Fürth
Nach Ablauf von etwa drei bis vier Wochen (in der Regel liegt die Auskunft der Generalbundesanwaltschaft dann vor) vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth unter der Nummer (0911) 974-1485.
Änderung einer Reisegewerbekarte:
Zur Änderung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisegewerbekarte im Original
- Gültiges Ausweisdokument der meldenden Person
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Kosten
- Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Erteilung Reisegewerbekarte: 250 Euro
Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.12.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 14.02.2025
Stichwörter
Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren