Reisegewerbe Erlaubnis / Reisegewerbe Bewilligung / Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

    Beschreibung

    Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

    Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung

    Die Antragstellung zur Ausstellung bzw. Änderung der Reisegewerbekarte ist online möglich. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
     
    Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, zum Beispiel von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
     
    Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
    Die Ausübung des Reisegewerbes ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe

    ID: L100042_45408.-79095

    Beschreibung

    Sie können die Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: oa@fuerth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1485

    Fax: +49 911 974-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Führungszeugnis für Behörden
    • Gewerbezentralregisterauszug

      (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

    • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

      für Ausländer

    • Handelsregisternummer

      für juristische Personen

    • Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige

    Voraussetzungen

    Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Bitte beachten Sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist sofern alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

     

    Notwendige Unterlagen bei einer Neuerteilung:

    • Gültiges Ausweisdokument der meldenden Person
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • ein Führungszeugnis
    • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Das Führungszeugnis, sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Bürgeramt der Stadt Fürth (Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 1. OG, Zimmer 1.21, Amtsstelle Mitte Rathaus, Königstraße 86 (Terminvereinbarung erforderlich) oder Amtsstelle Nord (Stadelner Hauptsstraße 96 1. OG), online oder unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
    Dazu benötigen Sie:

    • Den neuen elektronischen Personalausweis / Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • Das entsprechende Kartenlesegerät
    • Kreditkarte / „Giropay“

    Bitte beachten Sie bei der Onlinebeantragung, dass unbedingt die Stadt Fürth als Empfänger angegeben werden muss! Andernfalls kann das Führungszeugnis nicht verwendet werden.

    Bitte geben sie grundsätzlich folgende Informationen an:

    Verwendungszweck:         Erteilung einer Reisegewerbekarte
    Adressat:                         Stadt Fürth
                                           Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz
                                           90744 Fürth

    Nach Ablauf von etwa drei bis vier Wochen (in der Regel liegt die Auskunft der Generalbundesanwaltschaft dann vor) vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth unter der Nummer (0911) 974-1485.

     

    Änderung einer Reisegewerbekarte:

    Zur Änderung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Reisegewerbekarte im Original
    • Gültiges Ausweisdokument der meldenden Person
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

    Kosten

    • Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Erteilung Reisegewerbekarte: 250 Euro

    Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Antrag auf Erlaubnis für ein Reisegewerbe gemäß Reisegewerbekarte nach § 55 der Gewerbeordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.12.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 14.02.2025

    Stichwörter

    Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English