Reisegewerbe Erlaubnis / Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

    Beschreibung

    Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

    Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Landratsamt Coburg

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte

    ID: L100042_149773.-146761

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Reisegewerbekarte online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Coburg - FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA CO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterer Str. 60

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 2354

    96412 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/281297764767Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 514-0

    Fax: +49 9561 514-1099

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Führungszeugnis für Behörden
    • Gewerbezentralregisterauszug

      (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

    • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

      für Ausländer

    • Handelsregisternummer

      für juristische Personen

    • Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige

    Voraussetzungen

    Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

    Kosten

    • Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 04.10.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Landratsamt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Coburg am 18.03.2024

    Stichwörter

    Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English