Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Beschreibung
Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.
Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing
Online-Dienste
Reisegewerbe - Aufnahme, Änderung, Ergänzung bestehende Erlaubnis
Beschreibung
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- Reisegewerbe - Aufnahme, Änderung, Ergänzung bestehende ErlaubnisMit diesem Onlineformular können Sie für Ihre bereits bestehende Reisegewerbeerlaubnis die Aufnahme von neuen Tätigkeiten oder die Änderung oder Ergänzung der angegebenen Tätigkeiten melden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Reisegewerbe - Verlängerung Reisegewerbeerlaubnis / Ersatzausstellung Reisegewerbekarte
Beschreibung
Mit diesem Onlineformular können für eine bestehende Reisegewerbeerlaubnis die folgenden Anträge stellen:
- Verlängerung einer befristeten Reisegewerbeerlaubnis
- Ersatzausstellung einer Reisegewerbekarte
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- Reisegewerbe - Verlängerung Reisegewerbeerlaubnis / Ersatzausstellung Reisegewerbekarte
Mit diesem Onlineformular können für eine bestehende Reisegewerbeerlaubnis die folgenden Anträge stellen:
- Verlängerung einer befristeten Reisegewerbeerlaubnis
- Ersatzausstellung einer Reisegewerbekarte
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Reisegewerbe Antrag Erlaubniserteilung
Beschreibung
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- Reisegewerbe Antrag ErlaubniserteilungFür die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich. Diese können Sie online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
Beschreibung
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- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu VerbotenMit diesem Formular können Sie die Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten im Reisegewerbe beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Straubing - Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und abmeldungen Vorort nur von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Alternativ können Sie unseren Online-Dienst nutzen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@straubing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0573536228521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-60216
Fax: +49 9421 944-60250
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)
für Ausländer
- Handelsregisternummer
für juristische Personen
- Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen
Kosten
- Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 04.10.2024
Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing
Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 31.01.2024
Stichwörter
Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren