Reisegewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

    Beschreibung

    Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren anbietet, verkauft, vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

    Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

    Online-Dienste

    Antrag auf Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten im Reisegewerbe

    ID: L100042_179743.-151774

    Beschreibung

    Sie können online Ausnahmen zu Verboten beantragen, die im Reisegewerbe gültig sind.

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    Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte

    ID: L100042_75176.-100878

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Reisegewerbekarte online beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis

    ID: L100042_179740.-151774

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis online beantragen.

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    Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbeerlaubnis / Ersatzausstellung Reisegewerbekarte

    ID: L100042_179741.-151774

    Beschreibung

    Sie können die Verlängerung einer befristeten Reisegewerbeerlaubnis oder die Ersatzausstellung einer Reisegewerbekarte online beantragen.

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    Aufnahme, Änderung bzw. Ergänzung von Tätigkeiten bei einer bestehenden Reisegewerbeerlaubnis

    ID: L100042_179742.-151774

    Beschreibung

    Sie können online beantragen, dass die eingetragenen Tätigkeiten bei einer bestehenden Reisegewerbeerlaubnis aktualisiert werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 62 - Gewerberecht, Gaststättenrecht, Glücksspielrecht (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptplatz 22

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gewerberecht@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7645433597502Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-242

    Fax: +49 8441 27-13242

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstr. 43

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Gewerbeamt@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/648844680953Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Führungszeugnis für Behörden
    • Gewerbezentralregisterauszug

      (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

    • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

      für Ausländer

    • Handelsregisternummer

      für juristische Personen

    • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige

    Voraussetzungen

    Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

    Kosten

    • Reisegewerbekarte: 25 bis 400 EURO gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EURO gemäß Justizverwaltungskostenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Stichwörter

    Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English