Reisegewerbe Erlaubnis / Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). 

    Beschreibung

    Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist im Gegensatz zu einer gewerblichen Betätigung im stehenden Gewerbe grundsätzlich keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren vertreibt oder ankauft Leistungen anbietet und/oder Bestellungen auf Leistung aufsucht. Hierunter fällt insbesondere das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung oder das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf Plätzen, z. B. von nicht ortsfesten Verkaufsständen aus.

    Ein Reisegewerbe übt ferner aus, wer unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt (volksfesttypische Geschäfte).

    Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

    Online-Dienste

    Antrag auf Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten im Reisegewerbe

    ID: L100042_179743.-151774

    Beschreibung

    Sie können online Ausnahmen zu Verboten beantragen, die im Reisegewerbe gültig sind.

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    Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass im Reisegewerbe

    ID: L100042_199458.-151774

    Beschreibung

    Mit diesem Onlineformular können Sie die Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder besonderem Anlass gemäß § 55a Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis

    ID: L100042_179740.-151774

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis online beantragen.

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    Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbeerlaubnis / Ersatzausstellung Reisegewerbekarte

    ID: L100042_179741.-151774

    Beschreibung

    Sie können die Verlängerung einer befristeten Reisegewerbeerlaubnis oder die Ersatzausstellung einer Reisegewerbekarte online beantragen.

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    Aufnahme, Änderung bzw. Ergänzung von Tätigkeiten bei einer bestehenden Reisegewerbeerlaubnis

    ID: L100042_179742.-151774

    Beschreibung

    Sie können online beantragen, dass die eingetragenen Tätigkeiten bei einer bestehenden Reisegewerbeerlaubnis aktualisiert werden.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstr. 43

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Gewerbeamt@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/648844680953Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Führungszeugnis für Behörden
    • Gewerbezentralregisterauszug

      (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

    • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.)

      für Ausländer

    • Handelsregisternummer

      für juristische Personen

    • Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts für Minderjährige

    Voraussetzungen

    Zuverlässigkeit (Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Dauer des Verfahrens ca. 2 - 4 Wochen

    Kosten

    • Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/23.1.1)
    • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR gemäß Justizverwaltungskostenordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 04.10.2024

    Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am 20.06.2024

    Stichwörter

    Dienstleistungen, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekarte, Schausteller, Waren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English