Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
Beschreibung
Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung - GewO). Bei der Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe, ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).
Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z. B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z. B. auch Gesellschafter von Personengesellschaften) oder juristische Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Erlaubnis bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (sog. überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf von
a) hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung;
b) Kraftfahrzeugen und Fahrrädern;
c) Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen;
d) Edelsteinen, Perlen und Schmuck; oder
e) Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe; - Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien);
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Bei der Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO) zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.
Der ausländische Antragsteller ist verpflichtet vergleichbare Zuverlässigkeitsnachweise zu erbringen (amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister seines Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts des Ausländers anzunehmen ist, dass in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtlich bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. deutschen Zeugnisse verzichtet werden.
Reisegewerbliche Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte benötigt wird, sind nicht anzeigepflichtig. Dagegen besteht für einige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Druckwerken an öffentlichen Orten, Verkauf von Lebensmitteln von nicht ortsfesten Verkaufsstellen aus) eine Anzeigepflicht (§ 55c GewO).
Die Gewerbeanmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeanmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Mittelfranken
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Online-Dienst
Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
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Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
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Die Abteilung Gewerbe- und Wirtschaftsrecht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz kann aktuell nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung aufgesucht werden.
und nach Vereinbarung
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
- GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
- Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
- Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/S sowie Genehmigung des Familiengerichts
- Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
- Gültiges Ausweisdokument des bzw. der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
OHG
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) dann Handelsregisterauszüge dieser juristischen Personen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
KG
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
GBR
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Partnergeselleschaft
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
- Nachweis über die Eintragung in das Partnerschaftsregister
EG (Eingetragene Genossenschaft)
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Auszug über die Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder
Verein
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Nachweis über die Eintragung in das Vereinsregister (nur bei eingetragenen Vereinen)
- Nennung der Gründungmitglieder mit persönlichen Daten und Anschrift (bei Neugründung)
GmbH
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
GmbH & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (auch mehrere GmbHs sind möglich – dann von jeder Einzelnen)
AG
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
- eventuell Handwerkskarten oder Erlaubnisse
- Vollmacht des Vertretungsberechtigten
AG & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der AG & Co. KG
Limited
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- beglaubigte Übersetzung der Eintragung der Ltd. In GB
- beglaubigte Abschrift der Eintragung in das deutsche Handelsregister (HR-B)
- gegebenenfalls Vollmacht
LTD & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. & Co. KG in das deutsche Register
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. als Gesellschafterin in das englische Register (auch mehrere Ltds sind möglich, dann von jeder Einzelnen)
KGAA
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
UGMBH
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführenden samt Ausweiskopie
Stiftung & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der Stiftung & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der Stiftung als Gesellschafterin
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Die Gebühren für die Anmeldung einer natürlichen Person betragen einmalig 46 Euro, die für eine juristische Person einmalig 50 Euro Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Für ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) ist vor der Gewerbemeldung Kontakt unter den Telefonnummern (0911) 974-1451 bzw. (0911) 974-1452 aufzunehmen.
Weitere Informationen
- Gewerberecht
- Steuerinfos für Existenzgründer auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für SteuernSteuerliche Informationen und Formulare für die Existenzgründung und weitere nützliche Links
- Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz und Hinweise
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 04.10.2024
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Mittelfranken am 09.11.2024
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken am 30.07.2024
Stichwörter
Anbringung von Namen und Firma, Anmeldung Gewerbe, Automatenaufstellung, eigenen Laden aufmachen, eigenen Laden eröffnen, eignes Geschäft eröffnen, eigenen Geschäft aufmachen, Einzelhandelsgeschäft aufmachen, Einzelhandelsgeschäft eröffnen, Firma gründen, Firmengründung, Geschäfte machen, Geschäftseröffnung, Gewerbeabmeldung online, Gewerbe anmelden, Gewerbeanmeldung online, Gewerbeanzeige, Gewerbe anzeigen online, Gewerbeanzeige online, Gewerbebetrieb, Gewerbeummeldung, gründe Firma, Imbiss aufmachen, Imbiss anmelden, online Gewerbe anmelden, online Gewerbeanzeige, Onlineshop aufmachen, Onlineshop eröffnen, Online-Shop eröffnen, Online-Shop aufmachen, Reisegewerbe, Selbständig machen, selbstständig machen