Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

    Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

    Beschreibung

    Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.

    Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen. Förderfähig sind hier die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismus, sowie große im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C- bzw. D-Fördergebiet.

    Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.

    Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.

    Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Online-Dienste

    Gewährung öffentliche Finanzierunghilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor (Mit-/Mitzeichnungsantrag)

    ID: L100042_201708.-115387

    Beschreibung

    Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen können beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor öffentliche Finanzierunghilfen über den Mitantrag bzw. Mitzeichnungsantrag online beantragen.

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    Gewährung öffentlicher Finanzierunghilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstige Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor (Nutzerantrag)

    ID: L100042_201709.-115387

    Beschreibung

    Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen können beim Auseinanderfallen von Nutzer und Investor öffentliche Finanzierungshilfen über den Nutzerantrag online beantragen.

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    Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Tourismus - bei Identität von Nutzer und Investor (ein Unternehmen)

    ID: L100042_90774.-115387

    Beschreibung

    Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen können eine Förderung aus dem Bayerischen Regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Regierung von Schwaben - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg Schw)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fronhof 10

    86152 Augsburg

    Postanschrift

    86145 Augsburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5494646331283Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 327-01

    Fax: +49 821 327-2289

    Sprachversion

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    Voraussetzungen

    Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ geregelt.

    Eine Förderung ist beispielsweise möglich,

    • wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
    • bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
    • bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
    • bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen.
    • wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
    • bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
    • wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Die Anträge sind grundsätzlich online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

    Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich

     

     

    Fristen

    Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung empfohlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 19.09.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Regierung von Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Schwaben am 30.11.2023

    Stichwörter

    BRF, Dienstleistungsgewerbe, Existenzgründungen, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Wirtschaftsförderung, GRW, Handel, Handwerk, Handwerksförderung, Industrie, Regioanlförderung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English