Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

    Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

    Beschreibung

    Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.

    Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen. Förderfähig sind hier die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern

    Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismus, sowie große im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C- bzw. D-Fördergebiet.

    Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.

    Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.

    Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz

    Online-Dienste

    BRF-Antrag bei Beteiligung eines Unternehmens

    ID: L100042_135497.-134880

    Beschreibung

    Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn nur ein Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist.

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    BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen

    ID: L100042_201712.-134880

    Beschreibung

    Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt sind. D. h. eine Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft bzw. ein Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt.

    Zusätzlich zu diesem Antrag ist der BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen zur vollständig und wirksame Antragstellung erforderlich.

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    • BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen

      Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt sind. D. h. eine Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft bzw. ein Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt.

      Zusätzlich zu diesem Antrag ist der BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen zur vollständig und wirksame Antragstellung erforderlich.

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    BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

    ID: L100042_201711.-134880

    Beschreibung

    Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

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    • BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

      Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

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    GRW-Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen

    ID: L100042_142336.-134880

    Beschreibung

    Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. von zwei Unternehmen verwendet werden. Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist.

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    GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

    ID: L100042_142338.-134880

    Beschreibung

    Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

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    • GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

      Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

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    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9837174945101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Finanzierungsbestätigung der Hausbank
    • Vollständige steuerliche Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, An-hang, evtl. Lagebericht) bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre für die/das antragstellende(n) Unternehmen
    • Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
    • Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiters zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) für die/das antragstellende Unternehmen
    • KMU-Erklärung und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen

      KMU-Erklärung und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen – gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der/des antragstellenden Unternehmens(s) seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. Anhand eines Schaubildes

    • Bei Unternehmensübernahmen Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
    • Website bzw. Haus-/ Unternehmensprospekt, Ortsprospekt soweit vorhanden
    • Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
    • Bei Pachtbetrieben (Entwurf des Pachtvertrages und sofern erforderlich die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
    • Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
    • Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen: Energieeffizienzbestätigung
    • Bei Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ Bestätigung: Erfüllte Transformations- und Digitalisierungskriterien durch das geplante Vorhaben.

    Voraussetzungen

    Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geregelt.

    Eine Förderung ist beispielsweise möglich,

    • wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
    • bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
    • bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
    • bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen.
    • wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
    • bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
    • wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.

    Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:

    1. Online-Antrag unter Beteiligung eines Unternehmens:
      Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Online-Antrag „BRF- Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens“ zu verwenden (siehe unter "Online-Verfahren".

    2. Online-Antrag unter Beteiligung zweier Unternehmen: 
      Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.

      Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem
      - "BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen" und dem
      - "BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens" (siehe unter "Online-Verfahren").

      Dieser wird im Online-Formular aufgegliedert. Der Investor stellt im Falle einer Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§15 EstG) oder Organschaft einen sogenannten Mitantrag, da Nutzer und Investor gemeinsam Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind. Bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen ist nur der Nutzer Zuwendungsempfänger. Der Investor stellt einen Mitzeichnungsantrag und haftet gesamtschuldnerisch.

      Für eine vollständige Antragstellung bedeutet dies, dass zunächst der Nutzer der Förderung einen Antrag stellt. Dabei sind neben den Daten des eigenen Unternehmens auch die Daten des zweiten Unternehmens anzugeben, wobei diese Angaben beim Mitantrag umfassender sind als beim bloßen Mitzeichnungsantrag.

      Nach dem Absenden des Antrags leitet der Antragsteller (Nutzer) das aus dem Online-Antrag generierte PDF an das zweite Unternehmen (Investor) weiter. Dieser stellt sodann im Nachgang den BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens in Form eines Mitantrags bzw. Mitzeichnungsantrags.

      Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt.

    Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.

    In begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Steuerberater bzw. die Hausbank etc. befugt sind, die Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit der zuständigen Bezirksregierung über etwaige offen Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Die Erklärung sollte parallel dem Steuerberater bzw. der Hausbank etc. vorliegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Fristen

    Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 08.01.2025

    Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz

    Fachlich freigegeben durch Regierung der Oberpfalz am 31.07.2024

    Stichwörter

    BRF, Dienstleistungsgewerbe, Existenzgründungen, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Wirtschaftsförderung, GRW, Handel, Handwerk, Handwerksförderung, Industrie, Regioanlförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English