Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Beschreibung
Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen. Förderfähig sind hier die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismus, sowie große im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der wirtschaftlichen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im C- bzw. D-Fördergebiet.
Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden.
Der Fördersatz beträgt in der Bayerischen Regionalförderung (BRF) bis zu 20 % für kleine bzw. 10 % für mittlere Unternehmen.
Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz
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BRF-Antrag bei Beteiligung eines Unternehmens
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Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn nur ein Unternehmen an der Antragstellung beteiligt ist.
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BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen
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Dieser Antrag ist zu verwenden, wenn zwei Unternehmen an der Antragstellung beteiligt sind. D. h. eine Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft bzw. ein Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnis vorliegt.
Zusätzlich zu diesem Antrag ist der BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen zur vollständig und wirksame Antragstellung erforderlich.
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BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen
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Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.
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Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.
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GRW-Antrag bei Beteiligung von einem bzw. zwei Unternehmen
Beschreibung
Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. von zwei Unternehmen verwendet werden. Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist.
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Dieser Antrag kann sowohl bei der Beteiligung eines bzw. von zwei Unternehmen verwendet werden. Voraussetzung für eine GRW-Förderung ist, dass vorher ein BRF-Antrag für ein bzw. für zwei Unternehmen gestellt worden ist.
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GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen
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Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.
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- GRW-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen
Dieser Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich. Ohne den GRW-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.
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Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, Beschäftigung (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9837174945101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsbestätigung der Hausbank
- Vollständige steuerliche Jahresabschlussberichte (Bilanz, GuV, An-hang, evtl. Lagebericht) bzw. Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre für die/das antragstellende(n) Unternehmen
- Detaillierte Kostenzusammenstellung (netto)
- Unterlagen über die Rechtsverhältnisse und Weiters zur Unternehmensstruktur (z. B. Gesellschaftervertrag, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) für die/das antragstellende Unternehmen
- KMU-Erklärung und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen
KMU-Erklärung und – bei komplexen Unternehmensverbünden sowie bei Konzernen und verbundenen Unternehmen – gesonderte Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der/des antragstellenden Unternehmens(s) seiner Partner- und verbundenen Unternehmen bspw. Anhand eines Schaubildes
- Bei Unternehmensübernahmen Entwurf notarieller Kaufvertrag, Übernahmevertrag etc.
- Website bzw. Haus-/ Unternehmensprospekt, Ortsprospekt soweit vorhanden
- Bei baulichen Vorhaben: Planunterlagen (einschl. Lageplan) bzw. Baugenehmigung
- Bei Pachtbetrieben (Entwurf des Pachtvertrages und sofern erforderlich die Zustimmung des Verpächters bzw. sonstige privatrechtliche Berechtigung zur Durchführung des Vorhabens
- Bei weiteren öffentlichen Finanzierungshilfen: Darlehens- bzw. Bürgschaftsofferten
- Bei Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen: Energieeffizienzbestätigung
- Bei Förderungen im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ Bestätigung: Erfüllte Transformations- und Digitalisierungskriterien durch das geplante Vorhaben.
Voraussetzungen
Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geregelt.
Eine Förderung ist beispielsweise möglich,
- wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
- bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
- bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw.in der BRF in begründeten Einzelfällen Erfüllung des Primäreffekts (überregionaler Absatz)
- bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch großes Unternehmen.
- wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.
- bei keinem Verstoß gegen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn (d.h. mit dem Investitionsvorhaben wurde vor Antragstellung nicht bereits begonnen)
- wenn keine Doppelförderung (Subsidiarität gegenüber anderen Programmen) vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)Az: 52-3541/203/10 (BayMBl. Nr. 213), 7072.1 W
- Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)Gilt nur für die Regierungsbezirke Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz.
- Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)Az. 52-3500/525/3 (BayMBl. Nr. 520), 7070-W
- Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) des Freistaats Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)
- Art. 23,44 und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Verfahrensablauf
Antragstellung
Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.
Die Anträge sind online vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Dabei ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:
- Online-Antrag unter Beteiligung eines Unternehmens:
Im Fall der Beteiligung nur eines Unternehmens ist der Online-Antrag „BRF- Antrag - bei Beteiligung eines Unternehmens“ zu verwenden (siehe unter "Online-Verfahren". - Online-Antrag unter Beteiligung zweier Unternehmen:
Im Fall der Beteiligung von zwei Unternehmen (z. B. bei Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§ 15 EstG) Organschaft, (§ 2 Abs. 2 GewStG) bzw. bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen) müssen für eine wirksame Antragstellung beide Anträge gestellt werden.
Damit besteht eine vollständige Antragstellung aus dem
- "BRF-Antrag bei Beteiligung zweier Unternehmen" und dem
- "BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens" (siehe unter "Online-Verfahren").
Dieser wird im Online-Formular aufgegliedert. Der Investor stellt im Falle einer Betriebsaufspaltung, Mitunternehmerschaft (§15 EstG) oder Organschaft einen sogenannten Mitantrag, da Nutzer und Investor gemeinsam Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind. Bei Leasing-, Miet- und Pachtverhältnissen ist nur der Nutzer Zuwendungsempfänger. Der Investor stellt einen Mitzeichnungsantrag und haftet gesamtschuldnerisch.
Für eine vollständige Antragstellung bedeutet dies, dass zunächst der Nutzer der Förderung einen Antrag stellt. Dabei sind neben den Daten des eigenen Unternehmens auch die Daten des zweiten Unternehmens anzugeben, wobei diese Angaben beim Mitantrag umfassender sind als beim bloßen Mitzeichnungsantrag.
Nach dem Absenden des Antrags leitet der Antragsteller (Nutzer) das aus dem Online-Antrag generierte PDF an das zweite Unternehmen (Investor) weiter. Dieser stellt sodann im Nachgang den BRF-Ergänzungsantrag des zweiten Unternehmens in Form eines Mitantrags bzw. Mitzeichnungsantrags.
Erst wenn beide Anträge eingegangen sind, ist der Antrag vollständig und wirksam gestellt.
Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.
In begründeten Einzelfall kann zur Verfahrensbeschleunigung eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Steuerberater bzw. die Hausbank etc. befugt sind, die Daten direkt zu übermitteln bzw. direkt mit der zuständigen Bezirksregierung über etwaige offen Fragen zu kommunizieren, soweit dies für das Antragsverfahren erforderlich ist. Die Erklärung sollte parallel dem Steuerberater bzw. der Hausbank etc. vorliegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fristen
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung dringend empfohlen.
Weitere Informationen
- RegionalförderungInformationen und Unterlagen zum Förderprogramm
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 08.01.2025
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung der Oberpfalz
Fachlich freigegeben durch Regierung der Oberpfalz am 31.07.2024
Stichwörter
BRF, Dienstleistungsgewerbe, Existenzgründungen, Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, gewerbliche Wirtschaftsförderung, GRW, Handel, Handwerk, Handwerksförderung, Industrie, Regioanlförderung