Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit; Beratung

    Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.

    Beschreibung

    Schulkinder nehmen auf unterschiedliche Art und Weise am öffentlichen Straßenverkehr teil. Sowohl als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw, als auch als Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie Tag für Tag unterwegs.

    Zu jeder Beförderungsform kann es im Einzelfall Fragen geben. Vor Ort gibt es für Sie Ansprechpartner. Fragen Sie bei Ihrer Schule, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei nach. Dort gibt es Spezialisten - wie den Örtlichen Verkehrssicherheitsbeauftragten (ÖVSB) -, der die Verkehrsverhältnisse vor Ort kennt und vorhandene Fragen umfassend und schnell beantworten kann.

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg

    Online-Dienst

    Schülerbeförderung – Meldung bei Unregelmäßigkeiten

    ID: L100042_82818.-106325

    Beschreibung

    Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen; öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert. Sollten es zu Unregelmäßigkeiten kommen bitte melden Sie diese mit diesem Formular. 

    Online erledigen

    • Schülerbeförderung – Meldung bei Unregelmäßigkeiten
      Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen; öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert. Sollten es zu Unregelmäßigkeiten kommen bitte melden Sie diese mit diesem Formular. 

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Augsburg (LRA A)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinzregentenplatz 4

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    86136 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=77442619393Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/77442619393Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3102-0

    Fax: +49 821 3102-2209

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Landratsamt Augsburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Augsburg am 09.09.2024

    Stichwörter

    Beifahrer, Bus, Fahrrad, Fußgänger, öffentliche Verkehrsmittel, Radfahrer, S-Bahn, Schulbus, Schülerlotsen, Schulweghelfer, Schulwegpläne, Schulwegprogramm, Sicherheit, Straßenbahn, Straßenverkehr, Trambahn, U-Bahn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English