Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienste
Sportverein: Bestandserhebung (Jährliche Mitgliederstatistik der Vereine)
Beschreibung
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- Sportverein: Bestandserhebung (Jährliche Mitgliederstatistik der Vereine)Sie können hier die jährliche Bestandserhebung (Mitgliederstatistik) Ihres Sportvereins online melden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Sportverein - Investitionskostenzuschuss für Ingolstädter Sportvereine online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Sportverein - Investitionskostenzuschuss für Ingolstädter Sportvereine online beantragenFür die Beantragung von Investitionszuschüssen für vereinseigene Anlagen steht das Formular zum Download bereit. Über die Förderfähigkeit entscheidet die Stadt im Rahmen des allgemein gültigen Bewilligungsverfahrens. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Antragsunterlagen vollständig der Stadt vorliegen und das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt worden ist. Ein Rechtsanspruch über eine tatsächliche Förderung besteht nicht. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten und bemisst sich nach einzeln ermittelten zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug einer etwaigen anteiligen Vorsteuererstattung. Für weitere Fragen zu Investitionskostenzuschüssen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Sport und Freizeit selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Referat II - Finanzen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: referat2@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/159970880628Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-2901
Fax: +49 841 305-2909
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 22.05.2024