Kommunale Förderung für Vereine BewilligungOnline erledigen

    Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

    Beschreibung

    Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

    Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Online-Dienste

    Sportverein: Bestandserhebung (Jährliche Mitgliederstatistik der Vereine)

    ID: L100042_198239.-169793

    Beschreibung

    Sie können hier die jährliche Bestandserhebung (Mitgliederstatistik) Ihres Sportvereins online melden.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sportverein - Investitionskostenzuschuss für Ingolstädter Sportvereine online beantragen

    ID: L100042_198400.-169793

    Beschreibung

    Für die Beantragung von Investitionszuschüssen für vereinseigene Anlagen steht das Formular zum Download bereit. Über die Förderfähigkeit entscheidet die Stadt im Rahmen des allgemein gültigen Bewilligungsverfahrens. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Antragsunterlagen vollständig der Stadt vorliegen und das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt worden ist. Ein Rechtsanspruch über eine tatsächliche Förderung besteht nicht. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten und bemisst sich nach einzeln ermittelten zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug einer etwaigen anteiligen Vorsteuererstattung. Für weitere Fragen zu Investitionskostenzuschüssen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Sport und Freizeit selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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    • Sportverein - Investitionskostenzuschuss für Ingolstädter Sportvereine online beantragen
      Für die Beantragung von Investitionszuschüssen für vereinseigene Anlagen steht das Formular zum Download bereit. Über die Förderfähigkeit entscheidet die Stadt im Rahmen des allgemein gültigen Bewilligungsverfahrens. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn die oben genannten Antragsunterlagen vollständig der Stadt vorliegen und das Ergebnis der Überprüfung schriftlich mitgeteilt worden ist. Ein Rechtsanspruch über eine tatsächliche Förderung besteht nicht. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten und bemisst sich nach einzeln ermittelten zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug einer etwaigen anteiligen Vorsteuererstattung. Für weitere Fragen zu Investitionskostenzuschüssen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Sport und Freizeit selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Referat II - Finanzen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    85049 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: referat2@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/159970880628Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-2901

    Fax: +49 841 305-2909

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English