Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Beschreibung
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
- brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
- ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
- materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
- Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten
- Feuer im Freien
- Brennstoffrückstände
- Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
- Rauchen, Rauchverbot
- Elektrische Geräte
- Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Feste Brennstoffe
- Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
- Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
- Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
- Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
- Sonstige selbstentzündliche Stoffe
- Ballone
- Ausschmücken von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienst
Anzeige einer technischen Probe
Beschreibung
Online erledigen
- Anzeige einer technischen ProbeMit diesem Formular können Sie eine technische Probe für Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² Grundfläche und bei Gastspielen mit eigenem Aufbau in Versammlungsräumen (§ 40 Abs. 6 Satz 2 VStättV) anzeigen, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Rauchverbot auf Bühnen und Szenenflächen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 VStättV), sowie einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verwendungsverbot von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen (§ 35 Abs. 2 Satz 3 VStättV) stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Bauordnungsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7452553525483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1593
Internet
Stadt Bayreuth - Amt für Öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7469331302483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1770
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.02.2025
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 16.07.2024
Stichwörter
Brandschutzgesetz, brandschutzverordnung bayern, Brandverhütungsverordnung bayern, Feuerschutz, Vorbeugender Brandschutz