Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

    Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

    Beschreibung

    Kostenersatz kann verlangt werden

    • für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
    • für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
    • für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
    • für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
    • wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
    • für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
    • für Sicherheitswachen.

    Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Online-Dienst

    Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst

    ID: L100042_143947.-141758

    Beschreibung

    Über dieses Formular beantragen Sie als Arbeitgeber die Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst eines Arbeitnehmers.

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    Stadt Straubing - Brand- und Katastrophenschutz

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    Postfach 0352

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    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kats@straubing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8140313655521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 944-68440

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    wahlweise Widerspruch bei der Gemeinde oder unmittelbar Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2023

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 17.11.2023

    Stichwörter

    Feuerwehreinsätze

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