Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
Beschreibung
Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.
Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.
Hinweise für Donau-Ries: Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries
Online-Dienste
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte
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- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für PrivathaushaltePrivathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter können für die Ersatzbeschaffung des Hausrats die erforderlichen Ausgaben geltend machen. Höhe der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“: Bis zu 5.000 €. Bis zu 2.500 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre. Hinweis: Ziel der Zuwendung ist es, die durch das oberirdische Hochwasser entstandenen Schäden zu beseitigen. Ist das Wasser ausschließlich aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie eingedrungen (z.B. durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), kann hierfür keine Soforthilfe gewährt werden. Sofern das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann hierfür eine Soforthilfe beantragt werden. Diese Differenzierung orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben und am Vorgehen von Versicherungen bei denen auch eine solche Unterscheidung getroffen wird.
Vertrauensniveau
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Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude
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- Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter WohngebäudeZuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude. Zur Beseitigung von Schäden, die durch Öl entstanden sind, können die zuwendungsberechtigten Personen Soforthilfen beantragen. Höhe der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“: Bis zu 10.000 €. Bis zu 5.000 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre. Hinweis: Bei der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" ist mit dem Zuwendungsantrag zwingend ein Kostenvoranschlag über die Schadensbeseitigung am Gebäude vorzulegen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 42 - Wasserrecht (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/116957531916Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
Voraussetzungen
Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln
Weitere Informationen
- Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024
Hinweise für Donau-Ries: Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Donau-Ries am 07.10.2024