Hochwasservorhersage Bereitstellung

    Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden

    Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

    Beschreibung

    Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.

    Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.

    Hinweise für Megesheim: Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries

    Online-Dienste

    Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte

    ID: L100042_199571.-170605

    Beschreibung

    Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter können für die Ersatzbeschaffung des Hausrats die erforderlichen Ausgaben geltend machen. Höhe der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“: Bis zu 5.000 €. Bis zu 2.500 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre. Hinweis: Ziel der Zuwendung ist es, die durch das oberirdische Hochwasser entstandenen Schäden zu beseitigen. Ist das Wasser ausschließlich aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie eingedrungen (z.B. durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), kann hierfür keine Soforthilfe gewährt werden. Sofern das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann hierfür eine Soforthilfe beantragt werden. Diese Differenzierung orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben und am Vorgehen von Versicherungen bei denen auch eine solche Unterscheidung getroffen wird.

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    • Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte
      Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter können für die Ersatzbeschaffung des Hausrats die erforderlichen Ausgaben geltend machen. Höhe der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“: Bis zu 5.000 €. Bis zu 2.500 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre. Hinweis: Ziel der Zuwendung ist es, die durch das oberirdische Hochwasser entstandenen Schäden zu beseitigen. Ist das Wasser ausschließlich aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie eingedrungen (z.B. durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), kann hierfür keine Soforthilfe gewährt werden. Sofern das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann hierfür eine Soforthilfe beantragt werden. Diese Differenzierung orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben und am Vorgehen von Versicherungen bei denen auch eine solche Unterscheidung getroffen wird.

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    Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ für Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude

    ID: L100042_199572.-170605

    Beschreibung

    Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude. Zur Beseitigung von Schäden, die durch Öl entstanden sind, können die zuwendungsberechtigten Personen Soforthilfen beantragen. Höhe der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“: Bis zu 10.000 €. Bis zu 5.000 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre. Hinweis: Bei der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" ist mit dem Zuwendungsantrag zwingend ein Kostenvoranschlag über die Schadensbeseitigung am Gebäude vorzulegen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 42 - Wasserrecht (LRA DON)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pflegstr. 2

    86609 Donauwörth

    Postanschrift

    Pflegstr. 2

    86609 Donauwörth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/116957531916Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 906 74-0

    Fax: +49 906 74-273

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

    Weitere Informationen

    • Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)
      Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.08.2023

    Hinweise für Megesheim: Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Donau-Ries am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English