• Hainsfarth (Landkreis Donau-Ries, Bayern)
Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen

Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.

Beschreibung

Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

  • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
  • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in  die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Online-Dienst

Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden beantragen

ID: L100042_95133.-117471

Beschreibung

Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

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Englisch

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Ansprechpartner

Handwerkskammer für Schwaben

Adresse

Hausanschrift

Siebentischstraße 52-58

86161 Augsburg

Postanschrift

86216 Augsburg

Öffnungszeiten

Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@hwk-schwaben.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0000948543111Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 821 3259-0

Fax: +49 821 3259-1271

Internet

Sprachversion

Deutsch

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erforderliche Unterlagen

  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

    der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält

  • Zeugnisse
  • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
  • Führungszeugnis

Handlungsgrundlage(n)

  • Gebührenordnung der Handwerkskammer
;
  • Gebührenordnung der Handwerkskammer

Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

Kosten

Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.03.2025

Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben

Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024

Stichwörter

Ausbildereignung, Handwerk, Handwerkskammer, Handwerksordnung, Meister, Meisterprüfung

Sprachversion

Deutsch

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