Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen

    Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

    Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.

    Beschreibung

    Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

    • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
    • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in  die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

    Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Online-Dienst

    Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

    ID: L100042_95424.-117701

    Beschreibung

    Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Oberfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-oberfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 910-0

    Fax: +49 921 910-309

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

      der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält

    • Zeugnisse
    • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
    • Führungszeugnis

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gebührenordnung der Handwerkskammer

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

    Kosten

    Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.09.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Oberfranken am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ausbildereignung, Handwerk, Handwerkskammer, Handwerksordnung, Meister, Meisterprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English