• Hof (Bayern)
Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von Lehrlingen

Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.

Beschreibung

Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

  • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
  • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in  die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Online-Dienst

Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

ID: L100042_95424.-117701

Beschreibung

Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

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Ansprechpartner

Handwerkskammer für Oberfranken

Adresse

Hausanschrift

Kerschensteinerstr. 7

95448 Bayreuth

Postanschrift

Kerschensteinerstr. 7

95448 Bayreuth

Kontakt

E-Mail: info@hwk-oberfranken.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 921 910-0

Fax: +49 921 910-309

Internet

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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erforderliche Unterlagen

  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

    der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält

  • Zeugnisse
  • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
  • Führungszeugnis

Rechtsgrundlage(n)

  • Gebührenordnung der Handwerkskammer
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  • Gebührenordnung der Handwerkskammer

Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

Kosten

Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.03.2025

Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Oberfranken am 29.11.2024

Stichwörter

Ausbildereignung, Handwerk, Handwerkskammer, Handwerksordnung, Meister, Meisterprüfung

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English