Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Einstellen und Ausbilden von LehrlingenOnline erledigen

    Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

    Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.

    Beschreibung

    Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

    • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
    • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in  die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

    Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

    Online-Dienst

    Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen

    ID: L100042_132797.-122011

    Beschreibung

    Sie können die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 4

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 340138

    80098 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-muenchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5119-0

    Fax: +49 89 5119-295

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

      der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält

    • Zeugnisse
    • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
    • Führungszeugnis

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gebührenordnung der Handwerkskammer

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

    Kosten

    Bis zu 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Stichwörter

    Ausbildereignung, Handwerk, Handwerkskammer, Handwerksordnung, Meister, Meisterprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English