Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.
Beschreibung
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.
Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Hinweise für Landsberg am Lech: Ergänzung: Landratsamt Landsberg am Lech
Online-Dienst
Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Sie können die Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.
Online erledigen
- Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
Sie können die Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101453
86884 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8191 129-0
Fax: +49 8191 129-1011
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde oder Online-Verfahren
- Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
- Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie:
- Einbürgerungsurkunden
- Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
- Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz
- Ernennungsurkunden bei Beamten
- Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte
- Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit
- Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
- Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher
- Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
- Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
- Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen
- Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter
- Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie
- weitere mögliche Unterlagen
- Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
- Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
- Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
- Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Bundesamtes für Wehrverwaltung zum Dienst in der ausländischen Armee
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Personen unter 16 Jahren)
- Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.
- Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie:
- Unterlagen zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
- Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind
- Nachweise zum Erwerb und Besitz ausländischer Staatsangehörigkeiten
- Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Nachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland
regelmäßig erforderlich.
- Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.
- Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind
Voraussetzungen
- Staatsangehörigkeitsausweis: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und Nachweis eines Sachbescheidungsinteresses
- Negativbescheinigung: Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Negativbescheinigung ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen.
Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde / Negativbescheinigung sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die Urkunden oder sonstigen Beweismittel beizugeben, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.
Der Antrag kann bei vielen Behörden bereits online oder alternativ in Papierform gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. Sie ist maßgeblich davon beeinflusst, inwiefern Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unterstützen sowie der Aussagekraft der beigefügten Unterlagen. Erhebliche Verzögerungen können sich ergeben, wenn Anfragen in alten Registern erforderlich werden.
Kosten
Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung beträgt 51,00 EUR. Auch die Ablehnung ist kostenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.10.2024
Hinweise für Landsberg am Lech: Ergänzung: Landratsamt Landsberg am Lech
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Landsberg am Lech am 24.10.2024
Stichwörter
Negativbescheinigung, Staatsangehörigkeit bei Geburt, Staatsangehörigkeitsausweis