Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens

    Manche Fahrzeuge werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Wenn dieser Zeitraum in jedem Jahr unverändert z.B. von April bis Oktober beibehalten wird, könnte sich die Zulassung auf ein Saisonkennzeichen empfehlen.

    Beschreibung

    Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.
    Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.

    Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.

    Saisonkennzeichen können auch internetbasiert zugeteilt werden.

    Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

    Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)

    ID: L100042_52376.-73491

    Beschreibung

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung/Führerscheinstelle, die eine persönliche Vorsprache erfordern, steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Hinweis: Viele Vorgänge können über unsere Online-Services oder Mail/Post erledigt werden. Weitere Informationen/Kontakt finden Sie beim Sachgebiet.

    Zulassungsvorgänge können ohne Termin bis auf Weiteres nicht durchgeführt werden.

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    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde (Wolfratshausen) (LRA TÖL)

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    82515 Wolfratshausen

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    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

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    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte ausschließlich mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerdewor@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6914646118523Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (bei Neufahrzeugen)
    • amtliches Ausweispapier
    • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
    • Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
    • SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen

    Voraussetzungen

    Zulassungsfähiges Fahrzeug

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EU-Typengenehmigung müssen Sie 30,00 EURO zahlen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.

    Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.

    Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,60 und 3,80 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro).

    Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    • Zoll
      Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugsteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 05.10.2023

    Stichwörter

    Saisonkennzeichen, saisonkennzeichen auto, Saison Nummernschild, saisonzulassung auto, saisonzulassung kfz, zulassung für eine saison

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