Bestattung Anmeldung

    Bestattung; Anmeldung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.

    Beschreibung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Bestattungs- und Grabangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 88

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Abteilung Bestattungs- und Grabangelegenheiten des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter bestattungsabteilung@fuerth.de ein Termin erbeten und vereinbart wurde.

    Kontakt

    E-Mail: bestattungsabteilung@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5907979498523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1588

    Fax: +49 911 974-1595

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Fristen

    Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Stichwörter

    Beerdigung, Beisetzung, Todesfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English