Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

    Steuerklasse; Beantragung einer Änderung während der Ehe oder Lebenspartnerschaft

    Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

    Beschreibung

    Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.
    Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

    • IV/IV,
    • III/V oder
    • Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.

    Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V.
    Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.
    Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

    • beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder
    • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten.

    Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.

    Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

    Hinweis:
    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
    Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Nürnberg-Nord (FA N N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenweg 10

    90419 Nürnberg

    Postanschrift

    90340 Nürnberg

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    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen entnehmen Sie bitte der öffiziellen Internetseite des Finanzamtes Nürnberg-Nord unter https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/

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    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 911 3998-0

    Internet

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    Finanzamt Nürnberg-Süd (FA N S)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstr. 20

    90443 Nürnberg

    Postanschrift

    90339 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Sued/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80221194221Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 248-0

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    Sprachversion

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    Zentralfinanzamt Nürnberg (ZFA N)

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    Hausanschrift

    Thomas-Mann-Str. 50

    90471 Nürnberg

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    Thomas-Mann-Str. 50

    90471 Nürnberg

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Die Ehe oder Lebenspartnerschaft ist intakt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner die Steuerklasse wechseln, können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
      • "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
      • "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
    • Sie und Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner müssen den Antrag unterschreiben.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Alternativ können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel auch online und barrierefrei über ELSTER stellen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Fristen

    Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 21.08.2024

    Stichwörter

    Änderung der Steuerklasse Ehegatten, Änderung der Steuerklasse Lebenspartner, Ehe, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elstam, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4, Steuerklasse 5, Steuerklasse ändern, Steuerklasse III, Steuerklasse IV, Steuerklassenkombination, Steuerklassenwahl, Steuerklassenwechsel, Steuerklasse V, Wechsel der Steuerklasse

    Sprachversion

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