Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit BewilligungOnline erledigen

    Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen

    Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen längere tägliche Arbeitszeiten für Mitarbeitende in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.

    Beschreibung

    Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für folgende Fälle kann ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten:

    • kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten
    • Bau- und Montagestellen

    Unter "kontinuierlichen Schichtbetrieben" sind solche Betriebe zu verstehen, in denen in Wechselschichten rund um die Uhr gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass Schichtarbeit kontinuierlich geleistet wird, d. h., dass der gesamte Zeitraum mehrerer aufeinander folgender Werktage bzw. Arbeitstage (teilkontinuierlich) oder sogar aller Wochentage (vollkontinuierlich) für Schichtarbeit genutzt wird.

    Online-Dienst

    Antrag auf Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten

    ID: L100042_145208

    Beschreibung

    Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können längere tägliche Arbeitszeiten für Mitarbeitende im Unternehmen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G11 – Arbeitszeitschutz, Arbeitsstätten, Lärm und Vibration (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: DezernatG11@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8251154474385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-1

    Fax: +49 89 2176-3102

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Nachweise, aus welchen schlüssig erkennbar ist, dass die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind
      • auf Verlangen der zuständigen Behörde: Ergebnis der aktuellen Gefährdungsbeurteilung, welches insbesondere auf die zusätzlichen Gefährdungen durch die Arbeitszeitverlängerung eingeht
      • Übersicht über die Anzahl der betroffenen Beschäftigten
      • Stellungnahme des Betriebsarztes zur Auswirkung der verlängerten Arbeitszeiten
      • Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Auswirkung der verlängerten Arbeitszeiten
      • gegebenenfalls Stellungnahme des Betriebsrats, Personalrats oder der Mitarbeitervertretung

    Voraussetzungen

    Kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
    • Es müssen zusätzliche Freischichten für die betroffenen Beschäftigten entstehen.
      Zusätzliche Freischichten sind nur solche, die abweichend von der regelhaften Arbeitszeitgestaltung im Betrieb entstehen. Den Beschäftigten müssen durch die Veränderung der Arbeitszeit mehr freie Arbeitstage zur Verfügung stehen als dies nach der üblichen Arbeitszeitplanung im Betrieb der Fall wäre.
    • Im Antrag sind Ausgleichsmaßnahmen zur gesundheitlich höheren Belastung bei längeren täglichen Arbeitszeiten darzustellen.
    • Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt:
      • Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
      • Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten, z. B. mit hohen psychischen Belastungen, besonderen Unfallgefahren, Lenkzeiten etc.,
      • Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
    • Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifisch konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.
    Bau- und Montagestellen
    • Von Seiten des Antragstellers liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
    • Die Bau- oder Montagestellen liegen so weit vom Betriebssitz entfernt, dass
      eine tägliche Rückkehr zum Betriebssitz weder wirtschaftlich noch den Beschäftigten zuzumuten ist.
    • In der Ermessensentscheidung ist besonders zu berücksichtigen, ob durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit längere zusammenhängende Freizeitblöcke für die Beschäftigten an ihrem Wohnort entstehen. Ein entsprechender Antrag sollte nicht ausschließlich aus betrieblichen Gründen erfolgen.
    • Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt worden:
      • Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
      • Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten z. B. mit hohen psychischen Belastungen, besonderen Unfallgefahren, Lenkzeiten etc.,
      • Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
    • Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des betreuenden Betriebsarztes, die auf die antragsspezifische konkrete betriebliche Situation eingehen, wurden vom Antragsteller vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten fordern, sind vom Antragsteller umgesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Einen Antrag kann das Unternehmen im schriftlichen Verfahren oder online stellen.
    • Neben den erforderlichen Unterlagen sind folgende Angaben erforderlich:
      • Antragsteller (hier: Unternehmen),
      • Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
      • Beschäftigungsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
      • Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
      • konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
      • Angabe zur arbeitsmedizinischen Betreuung
    • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid.
    • Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, so erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Antragsteller von der zuständigen Behörde kontaktiert.
    Elektronische Einreichung
    • Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an die zuständige Behörde übermittelt werden.
    • Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.

    Schriftliche Einreichung
    • Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Behörde übermittelt werden.
    • In Fällen von kontinuierlichen Schichtbetrieben und von Bau- und Montagebetrieben ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz hat bzw. wenn kein Firmensitz in Deutschland besteht, ist das Gewerbeaufsichtsamt, in dessen Aufsichtsbezirk sich der Beschäftigungsort befindet, an dem gearbeitet werden soll, zuständig.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

    Kosten

    Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
    Die Kosten hängen von der Dauer der Genehmigung und von der Anzahl der betroffenen Personen ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English