Praxistreuhänder Bestellung

    Praxistreuhänder/Praxistreuhänderin; Beantragung der Bestellung

    Erben können für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin die Bestellung eines Praxistreuhänders / einer Praxistreuhänderin beantragen.

    Beschreibung

    Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Online-Dienst

    Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100042_145013

    Beschreibung

    Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Erbenstellung

    Voraussetzungen

    Die Person auf die die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten übertragen werden soll, ist zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin ist von den Erben schriftlich oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen.

    Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English