Fachassistent/Fachassistentin Lohn und Gehalt; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

    Sie müssen die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Beschreibung

    Mit dieser Fortbildungsprüfung wird der Komplexität im Bereich Lohnsachbearbeitung, gerade im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten, Rechnung getragen.

    Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zugrunde, welcher als Orientierungshilfe dient.

    Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

    Online-Dienst

    FALG: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt - Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100042_144774

    Beschreibung

    Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn & Gehalt anmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Karolinenstraße 28

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Karolinenstraße 28

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-nuernberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0051281874111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 94626-0

    Fax: +49 911 94626-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • erforderliche Unterlagen

      • Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über
        • die erfolgreiche Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ und/oder
        • den Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und/oder
        • die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und/oder
        • weitere Qualifikationen (z.B. Nachweise zur Anrechnung anderer Prüfungsleistungen)
      • Nachweis der praktischen Tätigkeit: Vorzulegen sind Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens (bei einem/einer Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte/-n Buchprüfer/-in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, einer Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder der Bundesrechtsanwaltsordnung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG) in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden; die Bescheinigung muss Angaben enthalten über
        • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
        • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellte/-r, freie/-r Mitarbeiter/-in, Beamter/Beamtin),
        • die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
        • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens (in Zahl der Wochenstunden)
        • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).
      • Sofern betroffen: Nachweis für die Gewährung von Prüfungserleichterungen. Bitte ausschließlich eine aktuelle ärztliche Bescheinigung bzw. ein amtsärztliches Zeugnis beifügen. Diese soll Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahme Ihre Körperbehinderung in zeitlicher und technischer Hinsicht ausgeglichen werden kann.

      Hinweis zum Wiederholungsantrag: Ein Wiederholungsantrag kann gestellt werden, ohne die Nachweise erneut einzureichen.

    Voraussetzungen

    Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige (ab 2024 mindestens zweijährig) hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. Die Praxiszeit muss überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert werden.
    • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.
    • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich über das von der Steuerberaterkammer bereitgestellte Formular oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

    Fristen

    Die Zulassung zur Prüfung muss bis zum 31.07. des laufenden Jahres beantragt werden.

    Kosten

    Es muss die Zulassungs- und Prüfungsgebühr nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer entrichtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English