Heimat.Engagiert; Beantragung einer Förderung

    Mit dem Pilotförderprogramm "Heimat.Engagiert" sollen in ganz Bayern Vorhaben aus der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung von 2.000 EUR unterstützt werden. Kooperationspartner des Projektes ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V..

    Beschreibung

    Zweck und Gegenstand

    Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen, gefördert.

    Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

    Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. 

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für

    • Veranstaltungen,
    • Ausstellungen,
    • die Instandsetzung von Vereinsinventar,
    • die Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsinventar,
    • technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
    • Wegweiser und Informationstafeln,
    • heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen.

    Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

    Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für

    • Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
    • Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.

    Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z. B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares („massentypische Vorhaben“). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung einer Festbetragsförderung aus dem Programm "Heimat.Engagiert"

    ID: L100042_145135

    Beschreibung

    Mit diesem Assistenten können Sie eine Festbetragsförderung aus dem Programm Heimat.Engagiert online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 4

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 22 15 55

    80505 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmfh.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36665710206Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36665710206Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2306-0

    Fax: +49 89 2306-2808

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Vorhabenbeschreibung
      • Kosten- und Finanzierungsplan
      • ggf. weitere erläuternde Unterlagen

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

    Im Rahmen des Pilotförderprogramms „Heimat.Engagiert“ ist der Begriff des außerkommunalen Bereichs so zu verstehen, dass kommunale Institutionen von der Antragstellung ausgeschlossen sind. Antragssteller dürfen daher keine kommunalen Gebietskörperschaften (Gemeinden einschließlich der Städte und kreisfreien Städte, Bezirke oder Landkreise) und keine Initiativen, Vereine oder sonstige juristische Personen, die unter kommunaler Trägerschaft stehen, sein. Die durch Kommunen bestellten Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger werden der kommunalen Trägerschaft zugeordnet und sind mithin nicht zur Antragstellung berechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, (Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München; Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München) schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen.

    Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

    Verfahrensablauf

    Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Bewilligungsbehörde über die bereitgestellte digitale Antragsplattform einzureichen (siehe unter "Online-Verfahren").

    Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag). Die Projektauswahl und Bewilligung erfolgt im Anschluss an den jeweiligen Stichtag im Rahmen eines Sammeltermins. Die Auszahlung der Förderung von 2.000 EUR erfolgt unmittelbar nach Bewilligung in einer Summe.

    Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger darf lediglich einen Antrag pro Sammeltermin einbringen.

    Fristen

    Die Antragstellung ist ganzjährig jeweils bis zum 31. März und bis zum 31. Oktober (Stichtage) möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Nach den Stichtagen 31. März und 31. Oktober wird in Sammelterminen über die eingegangenen Anträge entschieden. Danach erfolgt die Auszahlung an die bewilligten Projekte.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Stichtage 31. März und 31. Oktober noch nicht abgeschlossen sein.

    Eine Weitergabe der Zuwendung ist unzulässig.

    Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Bei Überschreiten der Frist kann der Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise widerrufen werden.

    Eine Verwendungsbestätigung mit dem in Muster 4a zu Art. 44 BayHO vorgegebenen Inhalt ohne Vorlage von Belegen ist zugelassen. 

    Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.12.2024

    Stichwörter

    Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English