Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Übermittlung des Erfassungsbogens
Um eine Berufsausübungsgesellschaft nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
Beschreibung
Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:
Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Online-Dienst
Ersterfassung und Änderung im Berufsregister - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Beschreibung
Hier finden Sie den Erfassungsbogen für das Berufsregister (Ersterfassung oder Änderung des Eintrags).
Online erledigen
- Ersterfassung und Änderung im Berufsregister - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Hier finden Sie den Erfassungsbogen für das Berufsregister (Ersterfassung oder Änderung des Eintrags).
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@stbk-nuernberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0051281874111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 94626-0
Fax: +49 911 94626-30
Internet
erforderliche Unterlagen
- erforderliche Unterlagen
- ggf. vorläufige Deckungszusage oder Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG))
- ggf. Nachweis der Verleihung der Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftlicher Buchstelle" des gesetzlichen Vertreters
- ggf. Sonstiges (z.B. gesonderte Aufstellung zu Zweigniederlassungen, Beteiligten, Wahlbeschlüsse)
- ggf. Anerkennungsurkunde (nur für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder Berufsausübungsgesellschaften nach Bundesrechtsanwaltsordnung ( (BRAO))
Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) eingereicht werden.
Voraussetzungen
Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Fristen
keine
Kosten
Die Übermittlung des Erfassungsbogens ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 07.08.2024