Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung

    Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.

    Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist. 

    Online-Dienst

    Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung) - Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100042_144629

    Beschreibung

    Hier können Sie die Bestellung mitteilen bzw. die Bestellung einer Vertretung beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Karolinenstraße 28

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Karolinenstraße 28

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@stbk-nuernberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0051281874111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 94626-0

    Fax: +49 911 94626-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Nürnberg am 24.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English