Steuerberater/Steuerberaterin im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis; Beantragung der Bestellung einer Vertretung
Wer als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen ist, muss die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin beantragen.
Beschreibung
Ist ein Steuerberater/eine Steuerberaterin oder ein Steuerbevollmächtigter/eine Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf der Beruf nicht ausgeübt werden, es sei denn, dass die übertragene Aufgabe ehrenamtlich warhgenommen wird.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen oder gestatten, den Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.
Online-Dienst
Bestellung Vertreter gem. § 59 StBerG (öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis) - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Beschreibung
Online erledigen
- Bestellung Vertreter gem. § 59 StBerG (öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis) - Antragsportal der SteuerberaterkammernSie können die Bestellung zum Vertreter/zur Vertreterin gem. § 59 StBerG online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nederlinger Straße 9
80638 München
Kontakt
E-Mail: info@stbk-muc.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0034504097111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 157902-0
Fax: +49 89 157902-19
Internet
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/ Steuerbevollmächtigte und sind ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Nürnberg am 24.01.2025