• Regensburg (Bayern)
Steuerberater Bestellung als Vertreter

Steuerberater/Steuerberaterin im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis; Beantragung der Bestellung einer Vertretung

Wer als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen ist, muss die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin beantragen.

Beschreibung

Ist ein Steuerberater/eine Steuerberaterin oder ein Steuerbevollmächtigter/eine Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf der Beruf nicht ausgeübt werden, es sei denn, dass die übertragene Aufgabe ehrenamtlich warhgenommen wird. 

Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen oder gestatten, den Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.

Online-Dienst

Bestellung Vertreter gem. § 59 StBerG (öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis) - Antragsportal der Steuerberaterkammern

ID: L100042_144628

Beschreibung

Sie können die Bestellung zum Vertreter/zur Vertreterin gem. § 59 StBerG online beantragen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Nürnberg

Adresse

Hausanschrift

Karolinenstraße 28

90402 Nürnberg

Postanschrift

Karolinenstraße 28

90402 Nürnberg

Kontakt

E-Mail: info@stbk-nuernberg.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0051281874111Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 911 94626-0

Fax: +49 911 94626-30

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/ Steuerbevollmächtigte und sind ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter/Wahlbeamtin auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Fristen

keine

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Nürnberg am 24.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English