Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“

    Wenn Sie auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r verzichtet haben, können Sie beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ weiterführen zu dürfen.

    Beschreibung

    Wer wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r verzichtet, kann beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ („i. R.“) weiterführen zu dürfen.

    Durch die Erlaubnis soll eine Anerkennung des beruflichen Wirkens in der Vergangenheit zum Ausdruck kommen. Dem Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r muss daher eine mindestens 10-jährige Berufstätigkeit als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r vorausgegangen sein.

    Online-Dienst

    Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung - Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100042_144385

    Beschreibung

    Wer wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf die Rechte aus der Bestellung als Steuerberater/in bzw. Steuerbevollmächtigte/n verzichtet, kann hier beantragen, die Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „im Ruhestand“ („i. R.“) weiterführen zu dürfen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Die Erteilung der Erlaubnis kommt nur bei Verzicht wegen hohen Alters oder aus gesundheitlichen Gründen in Betracht.

    Von einem hohen Alter ist bei Vollendung des 65. Lebensjahres auszugehen.

    Unter dem Begriff „gesundheitliche Gründe“ fallen alle erstzunehmenden Beeinträchtigungen der Gesundheit, die ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Berufsleben aus der Sicht des Betroffenen als vernünftig erscheinen lassen. Zum Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

    Hohes Alter oder Gesundheitsgründe müssen jeweils die Ursache des Verzichts auf die Bestellung als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r sein. Wer auf die Bestellung verzichtet, um dem Erlöschen der Bestellung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 StBerG oder gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 4 StBerG oder dem Widerruf der Bestellung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 2 StBerG zuvorzukommen, der kann Alters- oder Gesundheitsgründe nicht für sich in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung wird auf Antrag des Steuerberaters/der Steuerberaterin bzw. des/der Steuerbevollmächtigten erteilt.

    Der Antrag kann mit der Erklärung über den Verzicht auf die Bestellung verbunden werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English