Unternehmenskarte Erneuerung

    Unternehmenskarte; Beantragung der Erneuerung

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

    • als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person

    eine Folgekarte beantragen.

    Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

    Ansprechpartner

    DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816979085524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    TÜV SÜD - Ausgabestellen für Fahrerkarte

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4833756862524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
      • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
      • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen 

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
    • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 16.11.2023

    Stichwörter

    Antrag Unternehmenskarte, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Unternehmen, Unternehmer

    Sprachversion

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