Werkstattkarte Ersatz wegen Diebstahl

    Werkstattkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl

    Ihre Werkstattkarte wurde gestohlen? Dann können Sie eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen oder Techniker.

    Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

    Wurde Ihre Werkstattkarte gestohlen, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

    Ihre Ersatz-Werkstattkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Karte ausgestellt. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.

    Bei jedem Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Diebstahl müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Online-Dienst

    Werkstattkarte online beantragen - TÜV SÜD

    ID: L100042_199419

    Beschreibung

    Sie können eine Werkstattkarte online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816979085524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    TÜV SÜD - Ausgabestellen für Fahrerkarte

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4833756862524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattersatzkarte wegen Diebstahl
      • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
      • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
      • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
      • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach FahrtenschreiberKontrollgeräte-Schulungslinie
        • nicht älter als 3 Jahre
      • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
      • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung)
        • nicht älter als 3 Jahre
      • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
      • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig.

    Bearbeitungsdauer

    5 Werktage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 16.11.2023

    Stichwörter

    Antrag Werkstattkarte, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, FKR, Installateur, KBA, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English