Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.
Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.
Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.
Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten.
Online-Dienst
Fahrerkarte online beantragen - TÜV SÜD
Beschreibung
Online erledigen
- Fahrerkarte online beantragen - TÜV SÜDSie können eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816979085524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
TÜV SÜD - Ausgabestellen für Fahrerkarte
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4833756862524Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
- Nachweis einer Diebstahlsanzeige
- die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Bayernweite Ergänzung
46,20 € - 52,20 €Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Fahrtenschreiberkarten – auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Fahrerkarte auf der Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM)
- Fahrtenschreiberkarten - Informationen von TÜV SÜD
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 04.11.2024
Stichwörter
Antrag Fahrerkarte, Aufzeichnungspflicht, Fahrerdokumente, Fahrerlaubnis, Fahrpersonal, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Führerschein, Gewerblicher Transport, Güterbeförderung, Güterverkehr, Kontrollgerät, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Personenbeförderung