Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte; Beantragung

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte online beantragen - TÜV SÜD

    ID: L100042_199322

    Beschreibung

    Sie können eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    DEKRA - Ausgabestellen für Fahrerkarten

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816979085524Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    TÜV SÜD - Ausgabestellen für Fahrerkarte

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4833756862524Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
      • Identitätsnachweis
      • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
        • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
      • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
      • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
      • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr am 01.07.2024

    Stichwörter

    Antrag Fahrerkarte, Aufzeichnungspflicht, Fahrerdokumente, Fahrerlaubnis, Fahrpersonal, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Führerschein, Gewerblicher Transport, Güterbeförderung, Güterverkehr, Kontrollgerät, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English