Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes

    Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.

    Beschreibung

    Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.

    Online-Dienste

    Antrag zum Einsatz von Lehrkräften an privaten Realschulen beziehungsweise Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

    ID: L100042_141289

    Beschreibung

    Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können eine Unterrichtstätigkeit online anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragen oder eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online stellen.

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    Antrag zum Einsatz von Lehrkräften an privaten Realschulen beziehungsweise Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

    ID: L100042_141289.-139517

    Beschreibung

    Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können eine Unterrichtstätigkeit online anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragen oder eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online stellen.

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    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvatorstr. 2

    80333 München

    Postanschrift

    80327 München

    Öffnungszeiten


    Gesprächstermine nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=34776951178Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/34776951178Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2186-0

    Fax: +49 89 2186-2800

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • aktueller Lebenslauf
      • ggf. Nachweis über die Namensänderung
      • Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalsprache
      • ggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement
      • erweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)
      • Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)
      • bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)
      • bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)
      • bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)

    Voraussetzungen

    Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag oder die Anzeige kann elektronisch oder auf dem Postweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt werden.

    Elektronische Einreichung

    Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können das bereitgestellte Onlineformular verwenden (siehe unter "Online-Verfahren") um den Antrag oder die Anzeige online zu übermitten. Über das Online-Verfahren kann 

    • eine Unterrichtstätigkeit online angezeigt,
    • eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragt und
    • im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online gestellt werden.
    Schriftliche Einreichung

    Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vollständig an:
    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
    80327 München

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung erfolgt nach vollständiger Unterlagenvorlage zeitnah.

    Kosten

    Widerrufliche Unterrichtsgenehmigungen und Duldungen sind kostenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English