Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung Entgegennahme für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften

    Körperschaftsteuer; Beantragung der Option zur Körperschaftsbesteuerung

    Als Personenhandelsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden.

    Beschreibung

    Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften haben  die Möglichkeit, sich auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen.

    Diese Option kann erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, ausgeübt werden.

    Bei der Inanspruchnahme dieser Option werden die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft ertragsteuerlich, wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafterinnen oder Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt.

    Die Option ist ausgeschlossen für Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes sowie für Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften.

    Für Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die ausschließlich Einkünfte erzielen, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a EStG unterliegen, und für welche die Einkommensteuer nach § 50 Absatz 2 Satz 1 EStG oder die Körperschaftsteuer nach § 32 Absatz 1 KStG infolgedessen als abgegolten gilt, ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. 

    Wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, geht die zuständige Finanzbehörde von einer wirksamen Option aus. Sie erhalten in der Regel eine Mitteilung über die Erteilung einer Körperschaftsteuernummer.

    Wenn die Voraussetzungen für die Option ununterbrochen vorliegen, müssen Sie keinen neuen Antrag für die folgenden Wirtschaftsjahre stellen.

    Die Beendigung der Option erfolgt auf Antrag oder bei Entfallen der Voraussetzungen der Option.
     

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_200929

    Beschreibung

    ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Online erledigen

    • Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
      ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eichstätt (FA EI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Residenzplatz 8

    85072 Eichstätt

    Postanschrift

    85071 Eichstätt

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Eichstaett/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88999027209Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8421 6007-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Postanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5938057061116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Fax: +49 228 406-2661

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
      • Wenn sich der Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet:
        • Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt (zum Beispiel aktueller Körperschaftsteuerbescheid beziehungsweise Bestätigung des ausländischen Staates) und
        • eine Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde sowie
      • Gesellschaftsvertrag und/oder Satzung.
      • Die Nachweise sind zusammen mit dem Antrag an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln.
         

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Personenhandelsgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften.
    • Ausgeschlossen ist die Option für 
      • Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes, 
      • Einzelunternehmen, 
      • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, 
      • Erbengemeinschaften und 
      • reine Innengesellschaften.
    • Sie können den Antrag nicht vor der Gründung der Gesellschaft stellen.
    • Wenn Ihr Unternehmen den Sitz in Ägypten, Argentinien, Brasilien, China, Costa Rica, Gibraltar, Isles of Man, Jersey, Guernsey, Republik Korea, Kuwait, Mexiko, San Marino, Schweiz, Singapur, Sri Lanka oder Venezuela hat, müssen sie eine deutsche empfangsbevollmächtigte Person benennen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch 

    Verfahrensablauf

    • Übersenden Sie den Antrag auf Option zur Körperschaftsbesteuerung (zum Beispiel über „Mein Elster“ beziehungsweise den auf den Seiten des BZSt bereitgestellten Antrag für Gesellschaften mit Sitz im Ausland an die zuständige Finanzbehörde
    • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Nachweise bei
      • Abschrift der Beschlussfassung über die Antragstellung
    • außerdem, wenn sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft im Ausland befindet: 
      • Nachweis darüber, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sich die Geschäftsleitung befindet, einer der deutschen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht vergleichbaren Steuerpflicht unterliegt.
      • Ansässigkeitsbescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde
    • Geht die Finanzbehörde von einem wirksamen Antrag aus, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben, mit dem Ihnen die zukünftige Körperschaftsteuernummer mitgeteilt wird.
    • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
       

    Fristen

    Antragsfrist: Jederzeit, spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Option gelten soll.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 22.08.2024

    Stichwörter

    Gesellschafter, Kapitalgesellschaft, KG, Kommanditgesellschaft, Körperschaftsteuer, Offene Handelsgesellschaft, OHG, Option zur Körperschaftsbesteuerung, Partnerschaftsgesellschaft, Personenhandelsgesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English