Förderung für naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen Bewilligung

    Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung

    Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.

    Beschreibung

    Der Vertragsnaturschutz ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Damit wird Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gezielt honoriert. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

    Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

    Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag etc.) kombiniert werden. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.

    Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.

    Online-Dienst

    Antrag zur Flächenbewertung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP)

    ID: L100042_77150.-102542

    Beschreibung

    Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag entsprechend der getroffenen Maßnahmen ein angemessenes Entgelt. Um die Maßnahmen auf die lokalen Gegebenheiten abzustimmen besichtigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Sommer geeignete Flächen, um diese für die Antragsphase im darauffolgenden Januar vorzumerken.

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    • Antrag zur Flächenbewertung im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP)
      Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag entsprechend der getroffenen Maßnahmen ein angemessenes Entgelt. Um die Maßnahmen auf die lokalen Gegebenheiten abzustimmen besichtigt die Untere Naturschutzbehörde (UNB) im Sommer geeignete Flächen, um diese für die Antragsphase im darauffolgenden Januar vorzumerken.

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    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm Dienstort Pfaffenhofen a.d.Ilm (AELF IP)

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    Gritschstr. 38

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 43 - Natur, Klima, Energie (LRA PAF)

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    Hausanschrift

    Poststraße 3

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

    Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: naturschutz@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7341209071507Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8441 27-271

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    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d.Ilm Dienstort Pfaffenhofen a.d.Ilm Außenstelle Schrobenhausen (AELF IP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Stocker-Ring 33

    86529 Schrobenhausen

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    86524 Schrobenhausen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-ip.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4954396930102Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragsberechtigten können innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Stichwörter

    Erschwernisausgleich

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