Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

    Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung für den Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

    Beschreibung

    Pflanzentechnologen und Pflanzentechnologinnen arbeiten als qualifizierte Fachkraft in öffentlichen Einrichtungen und privaten Betrieben mit den Schwerpunkten Pflanzenzüchtung, Pflanzenvermehrung und Pflanzenschutz, ebenso in Saatgutfirmen agrarwirtschaftliche und gärtnerische Untersuchungs- und Forschungsanstalten.

    Ausbildungsinhalte

    Die wichtigsten Tätigkeiten während der Ausbildung:

    • Kulturpflanzen zu Versuchs- und Vermehrungszwecken anbauen, pflegen und ernten
    • Versuche und Untersuchungsreihen planen, durchführen und dokumentieren
    • Züchtungs- und Vermehrungsverfahren anwenden
    • Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten; Arbeitsstoffe einsetzen
    • Probenahme und -analyse durchführen
    • Qualitätssicherungssysteme anwenden
    • Informations- und Kommunikationstechniken anwenden

    Dafür benötigen Sie:

    • Interesse für Biologie und Chemie
    • praktisches Geschick
    • gute Beobachtungsgabe
    • Fähigkeit zum Zeichnen
    • exaktes und systematisches Arbeiten
    • Sorgfalt und Ausdauer

    Ausbildungsablauf

    Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es ist eine klassische Lehre im dualen System. Im Ausbildungsbetrieb erlernen Sie die praktischen Tätigkeiten. Der Berufsschulunterricht findet als Blockunterricht an der Berufsschule Einbeck in Niedersachsen statt. Abitur, Fachabitur oder ein außerlandwirtschaftlicher Berufsabschluss können die Ausbildungszeit verkürzen.

    Die Ausbildung endet mit der erfolgreichen Abschlussprüfung.

    Fortbildung

    Nach der Ausbildung bieten sich Aufstiegsmöglichkeiten durch Fortbildungen an:

    • Pflanzentechnologiemeister/in
    • Landwirtschaftsschule mit anschließender Meisterprüfung Landwirt/in oder Fachschule für ökologischen Landbau
    • Höhere Landbauschule
    • Fachagrarwirte (Qualifikation in Spezialgebieten)

    Online-Dienst

    Pflanzentechnologin/Pflanzentechnologe - Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

    ID: L100042_145585.-142987

    Beschreibung

    Ausbildungsbetriebe können in Absprache mit der Auszubildenden/dem Auszubildenden die Zulassung zur Abschlussprüfung online beantragen. 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 61 – Bildung in der Land- und Hauswirtschaft (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Lurzenhof 3

    84036 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2480360275421Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Im Falle der Beantragung der Berücksichtigung behindertenspezifischen Belange sind eine umfassende Begründung und ein fachärztliches Attest beizufügen.

    Voraussetzungen

    Zur Abschlussprüfung wird nach § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zugelassen,

    • wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet
    • wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13  Nummer 7 BBiG vorgelegt hat und
    • wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

    Zur Abschlussprüfung wird nach § 45 Abs. 2 BBiG auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

    Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der eineinhalbfachen Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

    Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss durch die ausbildende Stelle (Betriebsinhaber/Betriebsinhaberin) und den Auszubildenden bzw. die Auszubildende ausgefüllt werden und bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.

    Fristen

    Der Antrag ist bis zum 10. März des jeweiligen Jahres einzureichen.

    Kosten

    Bei Zulassung nach § 43 BBiG fallen keine Gebühren an.

    Bei Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG fällt eine Prüfungsgebühr in Höhe von 180,00 EUR an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Stichwörter

    Pflanzentechnologe, Pflanzentechnologie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English