LIFE-Programm; Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Die EU fördert mit dem seit 1992 bestehenden LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement) Maßnahmen im Umweltbereich. Das LIFE-Programm soll zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der Ziele und Einzelziele der Strategie Europa 2020 und der einschlägigen Umwelt- und Klimastrategien und -pläne der Union beitragen.
Es gliedert sich in die Bereiche „Umwelt“ und „Klimapolitik“ mit insgesamt vier Teilprogrammen:
Der Bereich "Umwelt" umfasst zwei Teilprogramme:
- Natur und Biodiversität;
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität.
Der Bereich "Klimapolitik" umfasst zwei Teilprogramme
- Klimaschutz und Klimaanpassung;
- Energiewende.
Mittelempfänger
Öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen können Finanzmittel aus dem LIFE-Programm erhalten.
Online-Dienst
LIFE Calls for proposals 2022
Beschreibung
Online erledigen
- LIFE Calls for proposals 2022Die Finanzmittel aus dem LIFE-Programm müssen über ein Online-Verfahren beantragt werden. Es ist eine vorherige Registrierung und Anmeldung erforderlich.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 51 - Naturschutz (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 Uhr
Kontakt
E-Mail: naturschutz@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/020079587680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- LIFE-Natur-Projekte in BayernWeitere Detailinformationen
- LIFE-Programm der EU
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023
Stichwörter
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Finanzierung, Förderung", geschützt, Habitate, Lebensraum, Lebensräume, Lebensräume, Schutzgebietsnetz, Vogelschutz, Habitate, LIFE-Natur-Programm, LIFE-Natur-Projekte, Naturschutz, Naturschutzgebiet, schützen, schützenswert, Schutzgebietsnetz, Umweltschutz, Vogelschutz, Vogelschutz-Richtlinie