Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Beschreibung
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Hinweise für Kitzingen: Ergänzung: Landratsamt Kitzingen
Online-Dienst
Waffenrecht - Anzeige Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)
Beschreibung
Online erledigen
- Waffenrecht - Anzeige Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Kitzingen (LRA KT)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kitzingen.de
De-Mail: lra@kitzingen.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88775873410Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88775873410Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9321 928-0
Fax: +49 9321 928-9999
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Kitzingen: Ergänzung: Landratsamt Kitzingen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Kitzingen am 06.10.2024
Stichwörter
Änderung WBK, Anzeige Überlassung Munition, Anzeige Überlassung Waffen, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Munition überlassen