Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Beschreibung
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Anzeige über den Erwerb von Waffen
Beschreibung
Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Online erledigen
- Anzeige über den Erwerb von WaffenWenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und gemäß § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 14 Abs. 4 Satz 6 des WaffG eine komplette Schusswaffe erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Anzeige Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)
Beschreibung
Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Online erledigen
- Anzeige Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)
Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine grüne Waffenbesitzkarte bzw. Waffenbesitzkarte für Vereine besitzen, können Sie hier einen Voreintrag beantragen.
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- Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
Wenn Sie bereits eine grüne Waffenbesitzkarte bzw. Waffenbesitzkarte für Vereine besitzen, können Sie hier einen Voreintrag beantragen.
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Verlängerung einer Erlaubnis zur Verbringung und Mitnahme von Schusswaffen oder Munition
Beschreibung
Wenn Sie den Gültigkeitszeitraum Ihrer bereits erteilten Mitnahmeerlaubnis verlängern möchten, können Sie diesen Antrag stellen. Sollten sich weitere Änderungen gegenüber Ihrer bereits erteilten Mitnahmeerlaubnis ergeben haben, ist eine neue Mitnahmeerlaubnis zu beantragen.
Ein Antrag auf Mitnahme ist ausschließlich durch die Person zu stellen, welche die Waffe(n) selbst transportiert.
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- Verlängerung einer Erlaubnis zur Verbringung und Mitnahme von Schusswaffen oder Munition
Wenn Sie den Gültigkeitszeitraum Ihrer bereits erteilten Mitnahmeerlaubnis verlängern möchten, können Sie diesen Antrag stellen. Sollten sich weitere Änderungen gegenüber Ihrer bereits erteilten Mitnahmeerlaubnis ergeben haben, ist eine neue Mitnahmeerlaubnis zu beantragen.
Ein Antrag auf Mitnahme ist ausschließlich durch die Person zu stellen, welche die Waffe(n) selbst transportiert.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: oa@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3257090732523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1470
Fax: +49 911 974-1463
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.05.2023
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 11.09.2023
Stichwörter
Änderung WBK, Anzeige Überlassung Munition, Anzeige Überlassung Waffen, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Munition überlassen