Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Beschreibung
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienste
Online-Anträge der Waffenbehörde
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Online-Anträge der Waffenbehörde
Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK)
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK).
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK)
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK).
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06998201388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-0
Fax: +49 9131 86-2692
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.05.2023
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 27.02.2024
Stichwörter
Änderung WBK, Anzeige Überlassung Munition, Anzeige Überlassung Waffen, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Munition überlassen