Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland EntgegennahmeOnline erledigen

    Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

    Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

    • wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
    • Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
    • Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienste

    Online-Anträge der Waffenbehörde

    ID: L100042_148783.-146058

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie Anträge der Waffenbehörde setllen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Online-Anträge der Waffenbehörde

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK)

    ID: L100042_148904.-146058

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie die Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK).

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    • Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK)

      Mit diesem Online-Antrag können Sie die Überlassung einer Waffe anzeigen (Austragung WBK).

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten


    Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06998201388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-0

    Fax: +49 9131 86-2692

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
      • Waffenbesitzkarte (WBK)
      • gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.05.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 27.02.2024

    Stichwörter

    Änderung WBK, Anzeige Überlassung Munition, Anzeige Überlassung Waffen, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Munition überlassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English