Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Beschreibung
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Online-Dienst
Anzeige über das Überlassen von Waffen bzw. wesentlichen Waffenteilen
Beschreibung
Online erledigen
- Anzeige über das Überlassen von Waffen bzw. wesentlichen WaffenteilenWenn Sie gem. § 34 Abs. 2 WaffG eine Waffe oder wesentliche Waffenteile an eine/n Person/Waffenhändler/Firma überlassen haben und die Waffe oder das wesentliche Waffenteil aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen. Die Waffenbesitzkarte ist für einen Austrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Poststelle@LRA-GAP.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69998110407Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69998110407Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8821 751-1
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am 20.06.2024
Stichwörter
Änderung WBK, Anzeige Überlassung Munition, Anzeige Überlassung Waffen, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Munition überlassen